Das letzte Wort von Lehrer H. am Basler Appellationsgericht (2021)
Sehr geehrter Herr Gelzer, sehr geehrte Frau Frossard, sehr geehrter Herr Mez. Laut Art. 3 der Schweizerischen Strafprozessordnung achten die Strafbehörden die Menschenwürde und das Fairnessgebot und halten sich an den Grundsatz von Treu und Glauben und an das Verbot des Rechtsmissbrauchs. Leider haben Sie sich aus meiner Sicht nicht im geringsten an diese Grundsätze des Verfahrensrechts gehalten. Deshalb haben Sie mich jetzt bereits zum zweiten Mal gezwungen, Ihr Urteil vom Bundesgericht überprüfen zu lassen. Das Resultat ist für Sie zutiefst blamabel: Zwei Mal musste das Bundesgericht ihr Urteil zurückweisen. Dabei musste ich jedes Mal rund Fr. 3000.-- für Ihre läppischen Fehlurteile hinblättern. Mit Gerechtigkeit hat das nichts zu tun. Ich vermute, Sie haben vorsätzlichen Rechtsmissbrauch begangen, damit sich auch das Bundesgericht an mir bereichern kann. Lange glaubte ich, Sie seien einfach drei unfähige Richter, heute ist mir klar, dass Sie gar nie die Absicht hatten, e...