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Der Tag, an dem der Dalai Lama nach Basel kam

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  Der Tag, an dem der Dalai Lama nach Basel kam, dürfte für Lehrer H. unvergesslich bleiben. Auf Grund der einseitigen Ermittlungen von IT-Ermittler Bruno Glauser, der völlig unglaubwürdigen Anklageschrift von Staatsanwältin Eva Eichenberger und des rechtswidrigen Urteils von Strafgerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann, sass der unschuldige Lehrer 20 Tage lang im Basler Waaghof Gefängnis.  Die von Micha Hauswirth verbrochene Berichterstattung in der Basler Zeitung machte aus dem Lehrer, der sich getraut hatte, die Schulreformen von Christoph Eymann zu kritisieren, einen "Eymann-Stalker". In seinem BaZ-Artikel behauptete der Schreiberling, man habe bei Lehrer H. den Laptop gefunden, mit welchem Schmähmails über Eymann verfasst und in der ganzen Schweiz versendet wurden.  In Tat und Wahrheit hat Lehrer H. noch nie einen Laptop besessen und war deshalb auch nicht der "Eymann-Stalker" der von IT-Ermittler Bruno Glauser auf über 5000 Akten-Seiten gejagt wurde.  Leider hat...

Der Hilferuf von Lehrer H. auf Facebook

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Die Basler Staatsanwaltschaft vertuscht nicht nur Beweise, sie löscht die Wahrheit auch regelmässig aus dem Internet. Das ist heutzutage ganz einfach. Die politisch korrekten Denunzianten behaupten einfach, bei den gemeldeten Blogs handle es sich um sog. "Hassrede". In Tat und Wahrheit geht es um Fakten, die die satanischen Globalisten hassen, weil sie der Wahrheit entsprechen.  IT-Ermittler Bruno Glauser und Ex-Staatsanwältin Eva Eichenberger, die den unschuldigen Lehrer für zwei Jahre ins Gefängnis sperren wollten, sind besonders erpicht, sämtliche Äusserungen von Lehrer H. als "planmässige Verleumdung" bzw. "falsche Anschuldigung" zu qualifizieren. Dass ausgerechnet Tobias Kaufmann die Anschuldigungen von Glauser und Eichenberger behandelt, ist nur noch lächerlich. Bekanntlich hat dieser Staatsanwalt sämtliche Strafanzeigen des Lehrers gegen die schmierigen Journalisten Knechtli und Hauswirth rechtswidrig abgewürgt. 

Die Staatsanwältin

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  Lehrer H. erstattete Strafanzeigen wegen Amtsmissbrauch gegen sämtliche Personen, die ihn aus dem Schuldienst mobbten: Peter Gutzwiller behauptete wahrheitswidrig, Lehrer H. sei selbst- bzw. fremdgefährlich. Gaby Jenö behauptete wahrheitswidrig, Lehrer H. habe sie bedroht. Hans Georg Signer behauptete wahrheitswidrig, Lehrer H. sei psychisch krank. Thomas Baerlocher behauptete wahrheitswidrig, Lehrer H. brauche eine Fürsorgerische Unterbringung. Sämtliche Strafverfahren gegen die Mobbing-Truppe wurden von Eva Eichenberger mittels abenteuerlichen Begründungen eingestellt. Für die Einstellung jedes einzelnen Verfahrens verlangte sie vom Lehrer Fr. 300.-- wegen angeblich "querulatorischer Anzeigestellung". Später bastelte die ehemalige Polizistin eine 350-seitige Anklageschrift gegen Lehrer H., in welcher sie sämtliche Fakten, die vom Lehrer präsentiert wurden, zur "planmässigen Verleumdung" pervertierte. Vor Gericht diffamierte sie den Lehrer als "Verschwörungs...

Die Aktennotiz von B. Wenger

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  Die damalige OS-Rektorin Gaby Jenö war sich nicht zu schade, den beliebten Lehrer H. bei der Staatsanwaltschaft wegen angeblicher Drohung anzuzeigen. Mit ihrer arglistigen Lüge wollte sie eine fristlose Kündigung des Lehrers durchsetzen. Nachdem sie H. gekündigt hatte, gab sie gegenüber dem Untersuchungsbeamten B. Wenger zu, dass sie von Lehrer H. nie direkt bedroht worden sei. In einem korrekt funktionierenden Rechtsstaat, wäre es nach dieser Aktennotiz umgehend zu einem Strafverfahren wegen Falscher Anschuldigung gekommen.  Leider hat die damalige Staatsanwältin Eva Eichenberger sämtliche Strafanzeigen gegen Gaby Jenö eingestellt. Auch die Privatklage gegen Gaby Jenö wegen Ehrverletzung wurde vom befangenen Strafgerichtspräsidenten Marc Oser abgeschmettert. Dieser verurteilte den Lehrer dazu, die Anwaltskosten von Gaby Jenö im Umfang von Fr. 8000.-- zu bezahlen.  Dass Lehrer H. sie mit weiteren Mails noch mehrere Male belästigt und beleidigt habe, ist eine weitere Lüg...