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Das Plädoyer von Lehrer H. am Basler Strafgericht (2010)

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  Sehr geehrter Herr Gerichtspräsident Oser Liebe Anwesende W er jemanden bei einem andern eines unehrenhaften Verhaltens oder anderer Tatsachen, die geeignet sind, seinen Ruf zu schädigen, beschuldigt oder verdächtigt, wer eine solche Beschuldigung oder Verdächtigung weiterverbreitet, wird auf Antrag, mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Busse bestraft. Wir haben uns heute hier zusammengefunden, weil die beklagte Gaby Jenö gemäss den umfassenden Akten genau dies mehrfach und systematisch gegen mich verbrochen hat. Es geht um meine Ehre, die von der beklagten Gaby Jenö mehrfach verletzt worden ist. Es geht um meinen guten Ruf, der von der Beklagten mehrfach beschädigt worden ist. Mehrfach hat Gaby Jenö Dritten gegenüber behauptet, dass ich mich angeblich nicht so verhalten soll, wie sich ein ehrbarer Mensch zu benehmen hat. Konkret behauptet sie, -         Ich hätte massive Drohungen gegen Dritte ausgestossen -   ...

Die Aktennotiz von B. Wenger

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  Die damalige OS-Rektorin Gaby Jenö war sich nicht zu schade, den beliebten Lehrer H. bei der Staatsanwaltschaft wegen angeblicher Drohung anzuzeigen. Mit ihrer arglistigen Lüge wollte sie eine fristlose Kündigung des Lehrers durchsetzen. Nachdem sie H. gekündigt hatte, gab sie gegenüber dem Untersuchungsbeamten B. Wenger zu, dass sie von Lehrer H. nie direkt bedroht worden sei. In einem korrekt funktionierenden Rechtsstaat, wäre es nach dieser Aktennotiz umgehend zu einem Strafverfahren wegen Falscher Anschuldigung gekommen.  Leider hat die damalige Staatsanwältin Eva Eichenberger sämtliche Strafanzeigen gegen Gaby Jenö eingestellt. Auch die Privatklage gegen Gaby Jenö wegen Ehrverletzung wurde vom befangenen Strafgerichtspräsidenten Marc Oser abgeschmettert. Dieser verurteilte den Lehrer dazu, die Anwaltskosten von Gaby Jenö im Umfang von Fr. 8000.-- zu bezahlen.  Dass Lehrer H. sie mit weiteren Mails noch mehrere Male belästigt und beleidigt habe, ist eine weitere Lüg...