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Das letzte Wort von Lehrer H. am Basler Appellationsgericht (2021)

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Sehr geehrter Herr Gelzer, sehr geehrte Frau  Frossard, sehr geehrter  Herr Mez. Laut Art. 3 der Schweizerischen Strafprozessordnung achten die Strafbehörden die Menschenwürde und das Fairnessgebot und halten sich an den Grundsatz von Treu und Glauben und an das Verbot des Rechtsmissbrauchs. Leider haben Sie sich aus meiner Sicht nicht im geringsten an diese Grundsätze des Verfahrensrechts gehalten. Deshalb haben Sie mich jetzt bereits zum zweiten Mal gezwungen, Ihr Urteil vom Bundesgericht überprüfen zu lassen. Das Resultat ist für Sie zutiefst blamabel: Zwei Mal musste das Bundesgericht ihr Urteil zurückweisen. Dabei musste ich jedes Mal rund Fr. 3000.-- für Ihre läppischen Fehlurteile hinblättern. Mit Gerechtigkeit hat das nichts zu tun. Ich vermute, Sie haben vorsätzlichen Rechtsmissbrauch begangen, damit sich auch das Bundesgericht an mir bereichern kann. Lange glaubte ich, Sie seien einfach drei unfähige Richter, heute ist mir klar, dass Sie gar nie die Absicht hatten, e...

Die Wahrheit als Dauerdelikt

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2015 wurde Lehrer H. wegen seiner Meinungsäusserungen zu 2 Jahren unbedingter Haft verurteilt. Der gesamte Basler-Justiz-Filz hatte sich gegen Lehrer H. verschworen und behauptet, die von Lehrer H. getätigten Blog-Beiträge seien als "planmässige Verleumdung" und als "Dauerdelikt" zu qualifizieren. Auch das Basler Appellationsgericht unter der Leitung von Dr. Claudius Gelzer stützte die Lüge und bewies damit das arglistige Vorgehen des Basler Filzes gegen den unschuldigen Lehrer.  Noch am Abend der Urteilsverkündung wurde Lehrer H. von der Baselbieter Polizei heimgesucht und von der Sondereinheit Barrakuda überfallen. Ziel dieser Aktion war es, den unschuldigen Lehrer derart zu überrumpeln, dass dieser die 10-tägige Frist für einen Rekurs gegen das kriminelle Urteil verpassen sollte. Allerdings liess sich Lehrer H. vom Basler Justiz-Filz nicht übertölpeln und er rekurrierte innerhalb von 10 Tagen gegen das Urteil von Strafgerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann. Um das...