Die Wahrheit als Dauerdelikt


2015 wurde Lehrer H. wegen seiner Meinungsäusserungen zu 2 Jahren unbedingter Haft verurteilt. Der gesamte Basler-Justiz-Filz hatte sich gegen Lehrer H. verschworen und behauptet, die von Lehrer H. getätigten Blog-Beiträge seien als "planmässige Verleumdung" und als "Dauerdelikt" zu qualifizieren. Auch das Basler Appellationsgericht unter der Leitung von Dr. Claudius Gelzer stützte die Lüge und bewies damit das arglistige Vorgehen des Basler Filzes gegen den unschuldigen Lehrer. 

Noch am Abend der Urteilsverkündung wurde Lehrer H. von der Baselbieter Polizei heimgesucht und von der Sondereinheit Barrakuda überfallen. Ziel dieser Aktion war es, den unschuldigen Lehrer derart zu überrumpeln, dass dieser die 10-tägige Frist für einen Rekurs gegen das kriminelle Urteil verpassen sollte. Allerdings liess sich Lehrer H. vom Basler Justiz-Filz nicht übertölpeln und er rekurrierte innerhalb von 10 Tagen gegen das Urteil von Strafgerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann.

Um das widerliche Vorgehen der diversen Staatsfunktionäre zu dokumentieren, hielt Lehrer H. den Überfall der Baselbieter Polizei mit einem Audio-Recorder und einer Video-Kamera fest. Ohne amtlichen  Beschlagnahme-Befehl entwendeten die zuständigen Polizisten dem Lehrer die beiden Geräte und legten diesen in Handschellen. 

Bis auf den heutigen Tag haben die Staatsfunktionäre dem Lehrer die brisanten Ton- und Bildaufnahmen nicht zurückerstattet. Zwar ist der ehemalige Anwalt von Lehrer H. im Besitz dieser Beweise, aber die Basler Staatsanwaltschaft hat ihm verboten, die Dateien dem Lehrer auszuhändigen. 

Seit über einem Monat weiss der Erste Staatsanwalt von Basel-Stadt Sasha Stauffer, dass Lehrer H. die Herausgabe dieser Beweise beantragt hat. Passiert ist allerdings nichts. Sasha Stauffer hat nicht einmal den Anstand, das Schreiben des Lehrers zu beantworten bzw. zu bestätigen.

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