Die Aktennotiz von B. Wenger
Die damalige OS-Rektorin Gaby Jenö war sich nicht zu schade, den beliebten Lehrer H. bei der Staatsanwaltschaft wegen angeblicher Drohung anzuzeigen. Mit ihrer arglistigen Lüge wollte sie eine fristlose Kündigung des Lehrers durchsetzen. Nachdem sie H. gekündigt hatte, gab sie gegenüber dem Untersuchungsbeamten B. Wenger zu, dass sie von Lehrer H. nie direkt bedroht worden sei. In einem korrekt funktionierenden Rechtsstaat, wäre es nach dieser Aktennotiz umgehend zu einem Strafverfahren wegen Falscher Anschuldigung gekommen.
Leider hat die damalige Staatsanwältin Eva Eichenberger sämtliche Strafanzeigen gegen Gaby Jenö eingestellt. Auch die Privatklage gegen Gaby Jenö wegen Ehrverletzung wurde vom befangenen Strafgerichtspräsidenten Marc Oser abgeschmettert. Dieser verurteilte den Lehrer dazu, die Anwaltskosten von Gaby Jenö im Umfang von Fr. 8000.-- zu bezahlen.
Dass Lehrer H. sie mit weiteren Mails noch mehrere Male belästigt und beleidigt habe, ist eine weitere Lüge. Jenö konnte auch diese freche Lüge nie beweisen.
Nach der Intrige gegen Lehrer H. wurde Jenö Mitglied der Volksschulleitung.
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