Die Tricks der Beamten und Behörden

 

Seit gestern ist der Blog "Behördenkriminalität" aus dem Internet verschwunden. Auf diesem Blog konnte man lesen, was diverse Beamten und Behörden mit Lehrer H. so alles angestellt haben. 

Bis auf den heutigen Tag will die Basler Staatsanwaltschaft nicht herausgefunden haben, wer den damaligen Erziehungsdirektor von Basel-Staat mittels IG Breitensport-Blog und diversen anonymen E-Mails verleumdet haben soll. Tatsache ist, dass die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen so gestaltete, dass der völlig unschuldige Lehrer H. wegen angeblich planmässiger Verleumdung zu 2 Jahren unbedingter Haft verurteilt wurde. Damit er nicht dagegen rekurrieren konnte, wurde er von der Baselbieter Sondereinheit Barrakuda überfallen und dem Basler Untersuchungsgefängnis zugeführt. 

Hätte er während der 90-tägigen Sicherheitshaft nicht innerhalb von 10 Tagen gegen dieses kriminelle Urteil rekurriert, hätte er die zwei Jahre Haft absitzen müssen. Lehrer H. hatte weder einen Plan, noch hatte er wider besseren Wissens unschuldige Beamten und Behörden verleumdet. Er hat "nur" die Fakten ins Internet gestellt. Dass passte den zahlreichen Beamten und Behörden natürlich nicht. So pervertierte die gesamte Basler Justiz die Veröffentlichung der Wahrheit zu einem sog. "Dauerdelikt". 

Zwar galten Ehrverletzungsdelikte noch nie als Dauerdelikte, aber mit genügend krimineller Energie kann der Basler Behörden-Filz bekanntlich alles so drehen, wie er will. Fakt ist, das Bundesgericht gab Lehrer H. recht und versenkte den Trick mit dem angeblichen "Dauerdelikt". Leider aber wollten die zuständigen Bundesrichter nicht bemerken, dass Lehrer nie wider besseren Wissens gehandelt hatte, sondern ausschliesslich nach bestem Wissen und Gewissen. 

Lehrer H. ist zu 100 Prozent überzeugt, dass sämtliche involvierten Beamten und Behörden ihr Amt missbraucht haben, um ihm vorsätzlich zu schaden. 

Dass die Wahrheit jetzt erneut aus dem Internet gelöscht wurde, beweist, dass die Schweiz endgültig zu einem faschistoiden Staat verkommen ist.

Seit ein paar Tagen wird Lehrer H. erneut von der Basler Staatsanwaltschaft verfolgt. Es handelt sich um Strafanzeigen aus dem Jahre 2015, die in der Schublade des damaligen Ersten Staatsanwalts aufgefunden wurden. 

Besonders erwähnenswert ist die Strafanzeige zweier Baselbieter Polizisten, die den Lehrer 2015 in einer Nacht und Nebel-Aktion überreden wollten, die Türe zu öffnen. Da Lehrer H. keine Zeugen im Haus hatte, nahm er die Unterhaltung mit den beiden Staatsfunktionären auf. Ohne Beschlagnahme-Befehl entwendeten die beiden Polizisten dem Lehrer die Aufnahmen und erstatteten Strafanzeige wegen angeblichem "Unbefugtem Aufnehmen von Gesprächen". Allerdings geht aus der Tonaufnahme klar hervor, dass die beiden Polizisten dem Lehrer das Aufnehmen des Gesprächs nicht verboten hatten. 

Bis auf den heutigen Tag wurde diese Aufnahme dem Lehrer nicht zurückerstattet. Offensichtlich hasst es der Beamten- und Behördenfilz, wenn die Wahrheit veröffentlicht wird.   

   

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