Der Strafgerichtspräsident


Auch Strafgerichtspräsident Lucius Hagemann interessierte sich nicht für die Fakten. Sämtliche Zeugen und Anträge von Lehrer H. wurden abgelehnt. Die Verhandlung glich einem Hexenprozess, bei dem der Angeklagte vom Richter kein einziges Mal ernst genommen wurde. 

Auch Hagemann pervertierte von Anfang an die freie Meinungsäusserung von Lehrer H. zum "Dauerdelikt" und zur "planmässigen Verleumdung".

Ohne Beweise verurteilte er den Lehrer zu 2 Jahren unbedingter Haft, 90 Tagen sofortiger Sicherheitshaft und zur Löschung sämtlicher Blog-Einträge, welche das gigantische Mobbing-System dokumentierten.

Hätte Lehrer H. nicht innerhalb von 10 Tagen gegen diese drei kriminellen Verfügungen rekkuriert, wäre er für 2 Jahre unschuldig im Gefängnis gelandet. 

Später wird das Basler Appellationsgericht sämtliche Verfügungen dieses Richters aufheben. Unterdessen geniesst Hagemann ohne schlechtes Gewissen seine staatliche Pension. 

Sämtliche Strafanzeigen gegen diesen Richter wurden vom gesamten schweizerischen Justiz-Filz zur angeblich "Falschen Anschuldigung" pervertiert.   

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