Micha Hauswirth bringt die Lüge von den "Schmähmails" unters Volk
Obwohl Journalist und Gerichtsreporter Mischa Hauswirth bei fast allen 26 Fragen von Lehrer H. die Aussage verweigerte, stellte Staatsanwalt Tobias Kaufmann das Strafverfahren gegen den beschuldigten Journalisten ein. Damit beweist Tobias Kaufmann einmal mehr, dass der Basler Staatsanwaltschaft nicht zu trauen ist. Warum ein Journalist, der nachweislich falsche Behauptungen aufstellt, sich in der Einvernahme an nichts mehr erinnern will und systematisch die Aussage verweigert, nicht angeklagt wird, bleibt somit das Geheimnis von Staatsanwalt Tobias Kaufmann. Auch wenn Kaufmann das Strafverfahren gegen Mischa Hauswirth einstellt, bleiben die Fragen von Lehrer H. trotzdem unbeantwortet. Woher hat Hauswirth seine falschen Informationen, die er in der BaZ als Wahrheit verkauft? In der Gerichtsverhandlung hatte Lehrer H. die "Schmähmails" thematisiert, die der damaligen Chef der Basler Kripo Dr. Beat Voser zum Anlass nahm, bei Lehrer H. eine Hausdurchsuchung durchzuführen. Das Protokoll der Gerichtsverhandlung beweist, dass Lehrer H. mehrmals aussagte, dass er diese Schmähmails nicht geschrieben haben könne, da er über keinen Laptop verfüge. Warum behauptete Mischa Hauswirth in seinem BaZ-Artikel aber genau das Gegenteil? Staatsanwalt T. Kaufmann hätte den Journalisten leicht an dessen Lügen aufhängen können, stattdessen greift der Staatsfunktionär tief in die Trickkiste. Wörtlich schreibt Kaufmann in seiner Einstellungsverfügung:
"Dem Protokoll der damaligen Hauptverhandlung ist zu entnehmen, dass
tatsächlich mehrmals auf "Verleumdungsmails" und
"Schmähmails" an Dr. Christoph Eymann Bezug genommen wird, jedesmal
auch im Zusammenhang mit dem angeklagten Blog "Advocatus". Es ist
deshalb durchaus nachvollziehbar, dass für den durchschnittlichen Zuhörer der
Gerichtsverhandlung der Eindruck entstehen konnte, dass auch diese Schmähmails
Teil der Lehrer H. vorgeworfenen Delikte waren."
An dieser Stelle vergisst der Staatsanwalt vorsätzlich, dass ein
Gerichtsreporter kein durchschnittlicher Zuhörer ist und dass in der
Anklageschrift dem Lehrer keine "Schmähmails" vorgeworfen wurden. Ein
Gerichtsreporter, der die Anklageschrift nicht liest und deshalb
tatsachenwidrige Behauptungen verbreitet, ist nicht länger tragbar. Dass sich
Staatsanwalt T. Kaufmann einmal mehr als Richter aufspielt und einen
schlampigen Journalisten begünstigt, passt ins Bild. Wörtlich schreibt
Kaufmann.
"Auch die Verwendung der Initialen des Beschuldigten, beweist nicht,
dass der Beschuldigte Teil einer Intrige gegen den Anzeigesteller ist. Der
Gebrauch von Initialen ist in der Berichterstattung üblich."
Auch hier beschönigt der Staatsanwalt das widerliche Vorgehen des
BaZ-Journalisten. Es kommt nämlich höchst selten vor, dass in der
Gerichtsberichterstattung die Original-Initialen des Angeschuldigten
veröffentlicht werden. Dass Mischa Hauswirth praktisch bei allen Fragen des
Lehrers die Aussage verweigert, beweist das Ausmass der Verschwörung. Für
Staatsanwalt Tobias Kaufmann ist diese Tatsache kein Grund, Anklage zu erheben.
Wörtlich schreibt er:
"Somit erscheint eine unabsichtliche Verwechslung bzw. Vermischung als
glaubhaft und nachvollziehbar und die falsche Berichterstattung wurde
allerhöchstens fahrlässig begangen."
Wenn dem wirklich so wäre, hätte sich Mischa Hauswirth schon längst bei
Lehrer H. für seine falsche Berichterstattung entschuldigt. Die Tatsache, dass
der Journalist die meisten Fragen von Lehrer H. nicht beantworten wollte,
beweist allerdings, dass die Verschwörung gegen Lehrer H. mit der ganz grossen
Kelle angerichtet wurde.
Kommentare
Kommentar veröffentlichen